www.boothmodels.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Vertragsgegenstand
(1) Boothmodels.de (nachfolgend Agentur) betreibt eine Online-Bestellplattform für die Vermittlung von Hostessen, Promotionpersonal, Moderatoren, Modelhostessen, Dolmetscher, Fremdsprachenhostessen (nachfolgend Hostessen/Hosts) wie z.B. www.boothmodels.de und weiteren Domains sowie Applikationen für mobile Endgeräte. (nachfolgend zusammen als Plattformen bezeichnet). Über diese technisch zur Verfügung gestellten Plattformen ermöglicht die Agentur den auf den Plattformen registrierten Hostessen/Hosts Bestellaufträgen an die Endkunden. Der Vertragsschluss über die Vermittlung des Personals kommt dabei ausschließlich zwischen den Hostessen/Hosts und den Endkunden zustande. Die Erfüllung der Vertragspflichten aus der Vermittlung obliegt einzig den Hostessen/Hosts.
(2) Sofern der Auftraggeber bestimmte Erfahrungen und Qualifikationen des jeweiligen Hostessen/Hosts wünscht, wird die Agentur den Auftraggeber vor Auswahl des Personals deren Sedcards zur Verfügung stellen und sodann den Anforderungen des Auftraggebers nach Möglichkeit entsprechen.
(3) Die Agentur unterrichtet die Hostessen/ Hosts über die für die Auftragsdurchführung notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis der Agentur besteht im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht.
(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben auf den Sedcards von den jeweiligen Hostessen/Hosts stammen und auf deren persönlicher Selbsteinschätzung beruhen. Die Agentur kann insoweit keine Gewähr dafür übernehmen.
(5) Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts, kann ein Casting durchgeführt werden, deren Kostentragung dem Auftraggeber obliegt.

§ 3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
(1) Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet die Agentur ein freibleibendes Angebot. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn uns vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird.
(2) Der Auftrag ist für die im Vertrag festgelegte Einsatzdauer befristet. Die Einsatzzeiten werden im Auftrag festgehalten. Bei einer Arbeitszeit von 09.00 - 18.00 haben die jeweiligen Hostessen/Hosts einen Pausenanspruch von 60 Minuten.
(3) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekundigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Bei Kündigung nach Vertragsunterschrift und vor Einsatzbeginn ist die Agentur berechtigt dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Eine Kündigung bzw. Stornierung nach Einsatzbeginn ist für beide Parteien ausgeschlossen.

§ 4. Stornierung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei zurückzutreten.
(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr:
a) vier Wochen bis zwei Wochen vor Einsatzbeginn 50 %,
b) zwei Wochen bis drei Wochen vor Einsatzbeginn 75 %,
c) ab drei Tagen vor Einsatzbeginn bzw. während der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme.

§ 5. Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind 100 % der Auftragssumme spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und an die Agentur zu zahlen.
(2) Bei Kunden mit Sitz im Ausland erheben wir eine Anzahlung des kalkulierten Bruttobetrages per Vorkasse bis spätestens 10 Tage vor Aktionsbeginn durch Belastung der Kreditkarte des Kunden.
(3) Falls bis zum Einsatzbeginn kein Geldeingang verbucht worden ist, behält sich die Agentur vor, den Auftrag als storniert zu betrachten.

§ 6. Haftung
(1) Bei Nichterbringung des Auftrags durch die Hostessen/Hosts oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Auftrag.
(2) Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von der Agentur trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Für durch eventuell nicht ordnungsgemäße Anmeldung/Genehmigung vor Ort entstandene Schäden oder solche, die durch Material entstehen, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdische Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungs-verkehr, ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.

§ 7. Abwerbeverbot
Die von der Agentur eingesetzten Hostessen/ Hosts dürfen für die Dauer von 36 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder als Hostessen/Hosts angestellt noch an Dritte vermittelt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbe-verbot ist die Agentur berechtigt, von dem Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 EUR pro Hostess/Host zu fordern.

§ 8. Dokumentation, Referenzen
(1) Die Agentur ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-agenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleitung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden hiermit.

§ 9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 10. Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Köln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom August 2015
Boothmodels.de